Wichtige Informationen für Mieter, Vermieter und Eigentümer
Der Glasfaseranschluss bis ins Haus
Grundvoraussetzung für die Versorgung von beispielsweise einer Mietwohnung ist ein Vertrag. Im Normalfall ist es so, dass der Mieter einen Vertrag mit dem Netzbetreiber, in diesem Fall Grafschafter Breitband, eingeht. Vorab sollte allerdings mit dem Eigentümer geklärt werden, ob dieser dem Verlegen des neuen Glasfaseranschlusses zustimmt. Dieser muss erlauben, dass das neue Kabel auf dem Grundstück verlegt werden darf. Sofern der Eigentümer zustimmt, kann der Mieter seinen Auftrag einreichen.